Der Versand der Medikamente erfolgt für Sie kostenfrei, gleichzeitig online bestellte und rezeptfreie Arzneimittel sind damit auch automatisch von etwaigen Versandkosten befreit.

E-Rezept Bestellungen:

Das e-Rezept, eine digitale Alternative zum Papierrezept, wurde 2022 bundesweit eingeführt und soll den Informationsaustausch zwischen Ärzt:innen, Patient:innen, Apotheken und Krankenkassen vereinfachen. Der Vorteil des e-Rezepts liegt darin, dass Sie es jederzeit und überall abrufen können, ohne dass Sie ein Papierdokument bei sich tragen müssen. Sobald Sie das e-Rezept in Form eines individuellen Zugriffscodes auf Ihrem mobilen Endgerät erhalten haben, können Sie es in unserer Versandapotheke einlösen oder es vor Ort in einer Apotheke vorzeigen. Durch die Nutzung des e-Rezepts können Sie Ihre Medikamente bequem online bestellen und sich kostenfrei nach Hause liefern lassen. Weiter zum E-Rezept
Rezeptbestellung mit herkömmlichen Rezepten:

 

Bei herkömmlichen Rezepten muss uns das Originalrezept (keine Kopie) vorliegen, eine direkte Onlinebestellung ist leider nicht möglich.

1. Suchen Sie das entsprechende verschreibungspflichtige Medikament über unser Suchfeld. Klicken es in der Listenansicht an, dadurch werden Sie hier weitergeleitet wo Sie die unterschiedliche Rezept Einreichungsmethoden sehen können.

2. Scannen Sie Ihr E-Rezept ein oder einfach das Rezept fotografieren und wir können Ihre Bestellung bereits vorbereiten. Der Versand erfolgt sobald uns Ihr Rezept im Orginal vorliegt.

3. Sollten Sie keinen eigenen Umschlag zur Hand haben (Porto wird erstattet), können Sie diesen bei uns per E-Mail einfach bestellen oder direkt downloaden und ausdrucken.

Legen Sie das Orginalrezept, evtl. eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiung in den portofreien Umschlag und senden Sie es an:
Sonnen-Apotheke - Hauptstr. 2 - 76846 Hauenstein

Wichtige Hinweise:

  • Der Versand der Medikamente erfolgt für Sie kostenfrei, gleichzeitig online bestellte und rezeptfreie Arzneimittel sind damit automatisch von etwaigen Versandkosten befreit.
  • Wir beliefern alle in Deutschland gültigen Kassen- und Privatrezepte.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind oder uns ein Privatrezept zusenden und als Zahlungsart Vorkasse oder Paypal gewählt haben, senden wir Ihnen die verschriebenen Arzneimittel nach Zahlungseingang per Post zu.
  • Kassenrezepte werden von uns direkt bei der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Bei Rezepten aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir als Apotheke verpflichtet, Zuzahlungen bei der Einlösung zu erheben. Wir stellen Ihnen eine Rechnung über diesen Zuzahlungsbetrag aus. Den Zuzahlungsbetrag begleichen sie bitte mittels der von uns angebotenen Zahlungsarten im Formular "Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln".
  • Grundsätzlich wird eine Zuzahlung von 10 % des Verkaufspreises des Medikaments erhoben. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5,00 EUR höchstens allerdings 10,00 EUR.
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
  • Für bestimmte Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen, die bestimmte Preisgrenzen der Krankenkassen überschreiten, werden Aufzahlungen durch den Gesetzgeber erhoben. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an Ihre Krankenkasse.
  • Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt nach Antrag die jeweilige Kasse für das Kalenderjahr eine Befreiung von den Zuzahlungen aus. Legen Sie ggfs. Ihrem Arzt die Befreiung vor, damit er das Rezept entsprechend kennzeichnen kann.
  • Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Befreiung mit. Auf dem Rezept muss "Gebühr frei" angekreuzt sein.
  • Prüfen Sie die Gültigkeit und Vollständigkeit Ihres Rezeptes und lassen Sie es bei Bedarf von Ihrem Arzt korrigieren. Kassenrezepte sind 4 Wochen, Privatrezepte 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Viele Krankenkassen treffen Rabattvereinbarungen mit den Herstellern. Daher müssen manche vom Arzt verordnete Arzneimittel durch wirkstoffgleiche Präparate ersetzt werden. Nur wenn Ihr Arzt das Kästchen "aut idem" auf dem Rezept ankreuzt, dürfen wir das verordnete Medikament liefern. In keinem Falle dürfen wir verordnete Arzneimittel "auf Wunsch" austauschen auch nicht gegen Aufzahlung.
  • Für die Belieferung von ausländischen Rezepten setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.
  • Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Privatrezepte für bereits gelieferte rezeptfreie Arzneimittel nicht nachträglich quittiert werden können. Aus logistischen Gründen ist es uns nur direkt beim Versand möglich, die Rezepte zu quittieren.
  • Sie benötigen für jede Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten ein neues, gültiges Rezept. Sogenannte "Dauerrezepte" können wir nicht einlösen. Sobald die auf dem Rezept verordneten Arzneimittel bzw. Packungsmengen abgegeben wurden, ist das Rezept nicht mehr für eine weitere Bestellung gültig.
  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können keine Rabatte oder Nachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente gegeben werden
  • Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, sind vom Versand ausgeschlossen.
  • Aus Sicherheitsgründen verschicken wir keine Kühlartikel.